Versicherungsmakler Patrick Koll

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DGSVO im Alltag


Die DSGVO ist für viele Unternehmen nach wie vor ein sehr komplexes und umfangreiches Thema.
Kontinuierlich kommen neue Urteile und Pflichten hinzu oder ändern sich und das verunsichert viele Unternehmer – vor allem kleine und mittlere Firmen.

Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist automatisch betroffen: Bei einem Verstoß gegen die Europäische Daten­schutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes möglich. Eine DSGVO-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.

Mit welchen Kosten können Sie außer den Bußgeldern rechnen und wie können Sie sich absichern:


1. Kosten
-Soforthilfe und Forensik-Kosten (Kosten der Ursachenermittlung, Benachrichtigungskosten und Callcenter-Leistung)
-Krisenkommunikation / PR-Maßnahmen
-Systemverbesserungen nach einer Cyber-Attacke
-Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls

2. Drittschäden
-Befriedigung oder Abwehr von Ansprüchen Dritter
-Rechtswidrige elektronische Kommunikation
-Ansprüche der E-Payment-Serviceprovider
-Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen
-Vertragliche Schadenersatzansprüche
-Vertragliche Haftpflicht bei Datenverarbeitung durch Dritte
-Rechtsverteidigungskosten

3. Eigenschäden
-Betriebsunterbrechung
-Betriebsunterbrechung durch Ausfall von Dienstleister
-Betriebsunterbrechung durch technische Probleme (Fehlfunktionen) der informationsverarbeitenden Systeme
-Mehrkosten
-Wiederherstellung von Daten (auch Entfernen der Schadsoftware)
-Cyber-Diebstahl: elektronischer Zahlungsverkehr, fehlerhafter Versand von Waren, Telefon---Mehrkosten/erhöhte Nutzungsentgelte
-Cyber-Erpressung
-Entschädigung mit Strafcharakter/Bußgeld
-Ersatz-IT-Hardware
-Cyber-Betrug
-Übernahme von Belohnungsgeldern (kein Lösegeld)