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06.09.2021

Betriebsrente: Geringverdienerförderung findet nur langsam Verbreitung

Mit dem Betriebsrentenst rkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 ein F rdermodell für Geringverdiener eingeführt. Der Staat übernimmt seitdem einen Teil der Kosten, die Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung ihrer wenig verdienenden Arbeitnehmer (bis 2.575 Euro Bruttomonatseinkommen) investieren. 288 Euro pro Jahr betr gt der F rderh chstbetrag derzeit.
Wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, bleibt das Interesse insbesondere bei kleinen und Kleinstbetrieben bislang verhalten. Nur 6,0 bzw. 3,1 Prozent der Firmen dieser Gr  enordnung nehmen die F rderung in Anspruch. Bei den Gro betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern sind es 14,5 Prozent. In diesen sind denn auch mehr als 60 Prozent der Gef rderten angestellt, in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern dagegen nur 7 Prozent.
Immerhin stimmt die Gesamttendenz: 2018 nutzten lediglich 2,5 Prozent der Arbeitgeber die F rderoption, über 3,4 Prozent (2019) stieg dieser Anteil im letzten Jahr auf 4,2 Prozent. In der Bundespolitik wird dennoch diskutiert, ob die Betriebsrentenf rderung für Geringverdiener zur gesetzlichen Pflicht erhoben werden sollte.



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